Naturschutz in der Jagd
Jäger und Jägerinnen in Deutschland setzen sich täglich für den Naturschutz ein. Die Erhaltung der Lebensgrundlagen unserer heimischen Wildarten setzt ein solides Grundwissen über die Zusammenhänge in der Natur voraus. Das Ziel der Jäger und Jägerinnen ist es eine nachhaltige Jagd zu ermöglichen. Dieses Ziel ist aber nur zu verwirklichen, wenn man die Tier und Pflanzenwelt als Ganzes sieht. Die Kreisläufe der Natur sind zu berücksichtigen.
Die Jagd wird heute nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit ausgeübt, das auch seit rund 200 Jahren die Grundlage der deutschen Forstwirtschaft bildet. Das heißt, daß der Jäger nur soviel Wild erlegen und nutzen darf, wie in der Natur wieder nachwächst. Die Wildbestände müssen also grundsätzlich langfristig gesichert sein.
Die größte weltweit tätige Naturschutzorganisation, die „World Conservation Union“ (IUCN), hat dieses Prinzip in ihren „Leitlinien zur bestandserhaltenden Nutzung von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten“ übernommen und bezeichnet es als „wise use“.
Auch der Umweltgipfel von Rio de Janeiro hat sich 1992 für den Grundsatz der Nachhaltigkeit bei der Nutzung von Naturgütern ausgesprochen.
Bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind laut Hessischem Jagdgesetz durch den Jäger besonders zu schützen. Er hat die Vielfalt der wildlebenden Tiere und Pflanzen in ihrem Naturraum zu erhalten. Das gilt auch, wenn die Tiere nicht zum jagdbaren Wild zählen oder schon seit langem ganzjährig geschont sind wie Greifvögel oder Auer- und Birkhühner!
Ferner hat der/die Jäger/in den Lebensraums des Wildes gegen Zerstörungen und Beeinträchtigungen zu schützen. Zugleich dürfen die Wildbestände insbesondere das Ökosystem Wald nicht nachhaltig schädigen. Dieser Forderung trägt die hessische Abschussregelung besonders Rechnung, die sich an der Höhe der Verbiss- und Schälschäden orientiert.